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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der The NEED GmbH für IT-Beratungs- und Umsetzungsleistungen — Stand: März 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der The NEED GmbH, Zettachring 12A, 70567 Stuttgart (nachfolgend "Auftragnehmer"), und dem Auftraggeber (nachfolgend "Kunde") über IT-Beratungs- und Umsetzungsleistungen, die über die Plattform anel.ai angebahnt oder geschlossen werden.

(2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit der Beauftragung bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt und nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragstyp

(1) Gegenstand des Vertrages sind IT-Beratungs- und Umsetzungsdienstleistungen im Sinne eines Dienstvertrages gemäß §§ 611 ff. BGB. Der Auftragnehmer schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Tätigkeiten, nicht jedoch die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges oder Arbeitsergebnisses. Die Vorschriften über den Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) finden keine Anwendung.

(2) Der über die Plattform anel.ai mithilfe von Künstlicher Intelligenz (Claude, Anthropic) generierte One-Pager dient ausschließlich als strategische Orientierung und unverbindliche Planungsgrundlage. Er stellt weder ein Pflichtenheft noch eine technische Spezifikation noch eine Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder Ergebnisse dar.

(3) Der Umfang der geschuldeten Dienstleistungen orientiert sich am One-Pager. Die konkrete Ausgestaltung, der technische Ansatz und die Priorisierung der Tätigkeiten werden im Rahmen der Projektplanung nach Vertragsschluss gemeinsam erarbeitet und können vom One-Pager abweichen.

(4) Änderungen am Leistungsumfang nach Vertragsschluss bedürfen der Schriftform (Change Request) und können zu einer Anpassung der Vergütung führen.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung des One-Pagers und der darin enthaltenen Preisschätzung stellt eine Einladung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar. Der Kunde gibt mit Betätigung des Buttons "Zahlungspflichtig beauftragen" ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Auftragnehmer zustande, die konkludent durch die Entgegennahme der Zahlung erfolgt.

(2) Vor Absenden der Bestellung hat der Kunde die Möglichkeit, seine Angaben zu überprüfen und zu korrigieren.

(3) Der Kunde erhält unverzüglich eine elektronische Bestätigung per E-Mail mit einer Zusammenfassung des Auftrags, Rechnungsdaten und Zugang zu den Vertragsunterlagen.

§ 4 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung wird als Pauschalvergütung für die vereinbarten Dienstleistungen vereinbart. Ihre Höhe ergibt sich aus der im One-Pager ausgewiesenen Kalkulation abzüglich der Workshop-Anrechnung in Höhe von 4.500,00 € netto. Die Pauschalvergütung deckt den kalkulierten Zeitaufwand für die Erbringung der Dienstleistungen ab und stellt keine erfolgsabhängige Vergütung für ein bestimmtes Arbeitsergebnis dar.

(2) Die Workshop-Anrechnung setzt einen zuvor durchgeführten KI-Ideation-Workshop über die Plattform anel.ai voraus. Ohne vorherigen Workshop entfällt die Anrechnung.

(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Höhe.

(4) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Es stehen Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, Klarna und Sofortüberweisung zur Verfügung.

(5) Mit erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde eine Rechnung per E-Mail.

§ 5 Leistungserbringung und Fristen

(1) Der Auftragnehmer nimmt innerhalb von 48 Stunden nach Vertragsschluss Kontakt mit dem Kunden auf, um die Projektplanung und den Kick-off zu vereinbaren.

(2) Konkrete Liefer- und Leistungsfristen werden im Rahmen der Projektplanung individuell vereinbart.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungspflichten qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Er bleibt dem Kunden gegenüber für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

(2) Der Kunde benennt einen fachlich qualifizierten Ansprechpartner, der für den Auftragnehmer erreichbar ist und Entscheidungen im Rahmen des Projekts treffen kann.

(3) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in diesem Fall Fristen entsprechend anzupassen.

§ 7 Leistungsbeurteilung und Rügeobliegenheit

(1) Da es sich um einen Dienstvertrag handelt, findet eine werkvertragliche Abnahme im Sinne des § 640 BGB nicht statt. Der Auftragnehmer schuldet die sorgfältige Erbringung der Dienstleistungen, nicht jedoch ein bestimmtes Arbeitsergebnis.

(2) Der Kunde ist gehalten, den Fortgang der Leistungen laufend zu begleiten und Beanstandungen hinsichtlich der Qualität der erbrachten Dienstleistungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Werktagen nach Kenntnis, schriftlich anzuzeigen.

(3) Unterlässt der Kunde eine rechtzeitige Beanstandung, gilt die bis dahin erbrachte Dienstleistung als vertragsgemäß erbracht.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Netto-Auftragssumme.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Für AI-generierte Inhalte (One-Pager) übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Der One-Pager wird unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz generiert und dient ausschließlich als strategische Orientierung. Er stellt keine verbindliche technische Spezifikation, kein Pflichtenheft und keine zugesicherte Eigenschaft dar. Aus dem One-Pager lassen sich keine Ansprüche auf ein bestimmtes Arbeitsergebnis ableiten.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(6) Ansprüche des Kunden aus diesem Vertrag verjähren in 12 Monaten ab Kenntnis des anspruchsbegründenden Umstands, spätestens jedoch in 24 Monaten ab Entstehung des Anspruchs. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 9 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit dem Vertrag erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Vertragsdurchführung zu verwenden.

(2) Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort.

(3) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder dem Empfänger bereits vor Offenlegung bekannt waren.

(4) Die Übermittlung von Kundendaten an KI-Dienste Dritter (insbesondere Anthropic PBC) zum Zweck der Leistungserbringung gemäß § 2 ist von der Vertraulichkeitspflicht ausgenommen. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Generierung des One-Pagers, verschlüsselt (TLS), und ohne dauerhafte Speicherung beim Drittanbieter. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.

§ 10 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Kunden nach vollständiger Zahlung der Vergütung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den vertragsgemäß erstellten Arbeitsergebnissen ein.

(2) Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte an den Arbeitsergebnissen beim Auftragnehmer.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Projekt in anonymisierter Form als Referenz zu verwenden, sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 11 Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.

(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten des Kunden erhält, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 12 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird projektbezogen geschlossen und endet mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen.

(2) Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich kündigen. Eine ordentliche Kündigung ist frühestens drei Monate nach Vertragsschluss möglich.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz schriftlicher Abmahnung wesentliche Vertragspflichten verletzt oder über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

(4) Im Falle einer Kündigung — gleich aus welchem Grund — hat der Kunde die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Dienstleistungen vollständig zu vergüten. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Vergütung für erbrachte Leistungen besteht nicht.

(5) Kündigungen bedürfen der Schriftform.

§ 13 Höhere Gewalt

(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit die Nichterfüllung oder Verspätung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, Ausfälle wesentlicher Infrastruktur (Strom, Internet, Cloud-Dienste) sowie Störungen oder Nichtverfügbarkeit eingesetzter KI-Dienste Dritter.

(2) Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses zu informieren. Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung.

(3) Dauert die Behinderung länger als drei Monate, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.